Hinweise für Zuhörer bei Ratssitzungen
Öffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen des Rates der Stadt Oelde sind grundsätzlich öffentlich. Das heißt, jedermann hat das Recht, an den Sitzungen des Rates als Zuhörer teilzunehmen, um die Arbeit der gewählten Volksvertreter zu verfolgen.
Nichtöffentliche Sitzung
Bestimmte Angelegenheiten dürfen allerdings nicht in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Angelegenheiten, die ihrer Natur nach aus unterschiedlichen Gründen einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Zuhörer sind dabei nicht zulässig.
Mitwirkung an der Beratung
Die Teilnahme als Zuhörer an der Ratssitzung beinhaltet nicht das Recht, aktiv an der Beratung mitzuwirken! Die Beratung über die Tagesordnungspunkte ist nach der Gemeindeordnung NW allein den Ratsmitgliedern vorbehalten. Dies ist die logische Folge des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie. Beifall oder Mißfallensäußerungen der Zuhörer nehmen Einfluss auf die Beratung und sind deshalb nicht zulässig.
Einwohnerfragestunde
Eine gewisse Auflockerung des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie hat der Rat durch die Zulassung von regelmäßigen Einwohnerfragestunden in seiner Geschäftsordnung vorgesehen. Dazu gibt es in jeder Sitzung des Rates den Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“.
Spielregeln
Nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes durch den Bürgermeister hat jeder Einwohner der Stadt Oelde die Möglichkeit, mündliche Fragen zu stellen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen müssen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, zwei Zusatzfragen zu stellen. Ist eine sofortige Antwort durch den Bürgermeister nicht möglich, erfolgt eine schriftliche Antwort durch die Verwaltung. Allgemeine Erklärungen oder Diskussionen sind keine Fragen und daher an dieser Stelle nicht zulässig!
Tonbandaufnahmen
Es ist untersagt, über die Sitzungen des Rates Tonbandaufnahmen oder Videomitschnitte anzufertigen, wenn der Rat dies nicht ausdrücklich gebilligt hat. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.





